- Wenn Sie Kenntnis von den Absichten eines Verkäufers erlangen, dass er eine Immobilie veräußern möchte, geben Sie uns einen Tipp geben.
- Es lohnt sich für Sie !
- Tippgeber erhalten von uns im Erfolgsfall (nach Erteilung eines Verkaufsauftrags durch den Verkäufer und den Verkauf des Objektes) 10% der Vermittlungsprovision
- Wenn Sie uns ein Objekt benennen wollen, so füllen Sie bitte unser Online-Formular aus.
Online-Formular
- Wir benötigen neben den Angaben von Ihnen zusätzlich die Kontaktdaten des Verkäufers/Käufers, sowie - wenn Ihnen bekannt - Angaben zum Objekt.
- Nach Angabe Ihrer E-Mail Adresse erhalten Sie eine Bestätigung des Empfangs Ihres Objekt-Tipps.
- Innerhalb einer Woche bestätigen wir Ihnen schriftlich, ob uns das Objekt unbekannt ist und wir einen Verkaufsauftrag erhalten haben.
- Die Provision ist Ihnen dann im Erfolgsfall sicher.
- Hinweis für Personenkreise die einem Standesrecht unterliegen, z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater:
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprovisionen zu berechnen.
- Natürlich freuen wir uns aber über jeden Tipp aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.