Maximaler Steuervorteil

Für die volle Ausschöpfung der Riester-Förderung müssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einem Riester-Vertrag angelegt werden. Ein darüber hinaus gehender Betrag führt zu keiner höheren Förderung.

Sofern allerdings der persönliche, steuerlich abzugsfähige Vorsorgebeitrag von maximal 2.100,- € noch nicht an anderer Stelle angelegt wird, kann man hier berechnen, wie hoch der steuerliche Vorteil bei einer Einzahlung auf den Wohn-Riester-Vertrag wäre. Das Programm geht dann von einem jährlichen Anlagebetrag von 2.100,- € (Summe aus Zulagen und Eigenleistung) aus.