Die maximale Förderung kann nur dann erreicht werden, wenn 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens für den Erwerb privat genutzten Wohnraums aufgewendet wird.
Dieser Grundbeitrag ist nach oben auf 2.100 € und nach unten auf 60 € beschränkt.
Wird dieser Grundbeitrag nur anteilig geleistet, so reduzieren sich auch entsprechend die Beträge der Förderung.