Rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen

Für die Berechnung des maximalen Gesamtbeitrages sowie der Eigenleistung wird das rentenversicherungspflichtige Jahreseinkommen des Vorjahres herangezogen.

Bei mehreren rentenversicherungspflichtigen Einkommen ist hier die Summe dieser Einkommen einzutragen.