Wenn alle Vorraussetzungen für den maximalen Förderbetrag erfüllt sind, so beträgt die Grundförderung für Ledige 154 € und für Verheiratet 308 € pro Jahr.
Hinzu kommt pro Kind eine Zulage (Kinderzulage) von 185 €, wenn das Kind vor dem Jahr 2008 geboren ist. Ab dem Geburtsjahr 2008 erhöht sich die Zulage auf 300 €.
Für Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, wird zusätzlich ein sog. Berufseinsteigerbonus als einmalige Förderung in Höhe von 200 € vergeben.